Videoüberwachung und die liebe Nachbarschaft
Videoüberwachung und die liebe Nachbarschaft

Beim Thema Videoüberwachung scheiden sich die Geister. Auf der einen Seite wird mithilfe von Kamerasystemen versucht, die Kriminalität zu bekämpfen und die Einbruchszahlen zu minimieren, auf der anderen Seite stellen Kamerasysteme und Videoaufzeichnungen auch stets Eingriffe in die Privatsphäre dar. Während wir Ihnen die rechtliche Situation bereits in einem früheren Blogbeitrag dargelegt haben, möchten wir Ihnen heute einen brisanten Fall aus der Praxis schildern und von einer witzigen Initiative gegen den Überwachungs-Hype erzählen.

Das sagt der Oberste Gerichtshof zur Videoüberwachung durch den Nachbarn

Eines Tages ließ eine Grundstückseigentümerin in Österreich ein Überwachungssystem mit 4 Kameras auf ihrem Grundstück montieren, um herauszufinden, wer regelmäßig Abfall auf ihrem Grundstück entsorgte. Problematisch war dabei jedoch, dass die Kameras auch Teile des Nachbargrundstücks gefilmt haben. Diese Teile wurden zwar verpixelt aufgenommen und die Aufzeichnungen auch, wie gesetzlich vorgeschrieben, nach 72 Stunden automatisch gelöscht, der Nachbar hatte dennoch ein Problem mit den Kameras. Es dauerte nicht lange und ein Nachbarschaftsstreit wurde entfacht. Da sich die beiden Parteien nicht untereinander einigen konnten, wurde schon bald die Polizei eingeschaltet, die auf den Zivilrechtsweg und die Datenschutzbehörde verwies. Schließlich ging der Streit sogar vor Gericht – bis zum Obersten Gerichtshof.

Dieser gab dem Begehren des Nachbarn unter anderem mit der Begründung statt, dass die Ausrichtung der Videokameras auf das Nachbargrundstück auch erkennbar sei. Da die Aufhebung der Verpixelung äußerlich nicht erkennbar sei, sei die Befürchtung des Nachbarn, sich im Überwachungsbereich zu befinden, begründet. So entschied der OGH, dass es sich bei dieser Art von Videoaufnahme um einen Eingriff in die Privatsphäre des Nachbarn handle.

Tipp: Für mehr Infos lesen Sie unseren Blogbeitrag: Videoüberwachung: Was ist erlaubt und was nicht?

Am 16. August ist der Wink-Überwachungskameras-zu-Tag

Zu den kuriosesten Feiertagen der Welt zählt eindeutig der Wink-Überwachungskameras-zu-Tag (Englisch: International Wave at The Surveillance Cameras Day). Einen offiziellen Erfinder bzw. Gründer dieses Tages gibt es nicht, man geht aber davon aus, dass der Tag 2011 von sogenannten Anti-Überwachungs-Aktivisten ins Leben gerufen wurde. Auch für die Wahl des Datums gibt es keine offizielle Begründung, dennoch hat sich der Tag weltweit durchgesetzt und ordentlich für Publicity gesorgt.

Auch in dieser Aktion wird der Konflikt zwischen Überwachung für mehr Sicherheit auf der einen Seite und dem Recht auf Privatsphäre und individueller Freiheit auf der anderen Seite sichtbar. Wir finden jedoch, dass der Wink-Überwachungskameras-zu-Tag diesem komplexen Thema mit einer gesunden Menge an Humor entgegentritt und in richtiger Weise auf diese Thematik aufmerksam macht. Daher winkt auch das gesamte Team von Elektro Hein mit einem lächelnden Gesicht am 16. August in alle sichtbaren und unsichtbaren, von uns oder anderen installierten Überwachungskameras.

Und jetzt sind Sie gefragt: Winken und lachen Sie in die Kameras, was das Zeug hält, und machen Sie damit Ihren eigenen Tag ein bisschen freundlicher und lustiger – und vielleicht auch den anderer Menschen.

Elektro Hein – Wir vernetzen Zukunft

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